Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
<strong>1. Zweck und Geltungsbereich</strong>
Wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten diese vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Kunden von „jobwalk – Karriereevents“ im folgenden „jobwalk“ genannt. Angaben in den Prospekten, Broschüren, Websites und Preislisten haben nur informierenden Charakter. Sie können, wie auch die vorliegenden AGB, jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abgeändert werden.
<strong>2. Auftragseingang/ ‑annahme und Dauer</strong>
2. 1. Jeder Auftrag kann schriftlich (Post, Fax), elektronisch (e‑mail) oder mündlich erteilt werden. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, wenn von jobwalk eine entsprechende Bestätigung oder Rechnung an den Kunden entweder schriftlich oder elektronisch versandt wird. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Auftrages und der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung diese vorliegenden AGB uneingeschränkt an.
2. 2. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Es steht jobwalk frei, jedes Angebot eines potentiellen Teilnehmers der Veranstaltung zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
<strong>3. Liefer- und Zahlungsbedingungen</strong>
3. 1. Falls aus unvorhersehbaren Gründen die Lieferung oder Bereitstellung einer Leistung zum vertraglich vereinbarten Termin nicht möglich ist, kann der Teilnehmer nicht von der vereinbarten Auftragsleistung zurücktreten. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Serviceleistung von jobwalk in der vereinbarten Form entweder schriftlich (Post/Fax) oder elektronisch (e‑Mail/Internet) versendet worden ist. Wenn die gelieferten Serviceleistungen von der Qualität oder vom Umfang her nicht der vertraglich vereinbarten Form entsprechen, muss der Kunde seine Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend machen. Ansonsten gehen seine Rechte verlustig.
3.2. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn einer Veranstaltung fällig und nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen auf das ausgewiesene Konto zu überweisen. Der detaillierte Umfang der Leistung, die durch den entrichteten Betrag durch jobwalk erbracht bzw. geleistet wird, wird vertraglich genau geregelt. Nur die vertraglich festgehaltenen Leistungen sind in der Teilnahmegebühr enthalten.
Auf Anfrage kann für die Teilnahmegebühren unter bestimmten Voraussetzungen Ratenzahlung vereinbart werden. Die Raten sind monatlich im Voraus zu entrichten.
3.3. Das angegebene Veranstaltungsentgelt versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Zusatzkosten für Material oder Anreise sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, falls nicht zuvor Anderes vertraglich vereinbart wurde.
3.4. Alle Leistungen verstehen sich zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
<strong>4. Adressänderung</strong>
Änderungen von Adressen oder anderen persönlichen Daten während der Zusammenarbeit sind jobwalk umgehend mitzuteilen.
<strong>5. Urheberrecht</strong>
Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet, alle von jobwalk bereitgestellten Werbematerialien und Unterlagen – sofern vertraglich nicht anders geregelt – nur im Rahmen der von jobwalk geplanten und durchgeführten Veranstaltungen zu nutzen. Der individuelle Gebrauch berechtigt nicht zur Weitergabe, Vervielfältigung oder Verbreitung von Inhalten an Dritte. Dies gilt auch für vor, während und nach der Veranstaltung hergestelltes Foto‑, Video- und Audiomaterial, dass uneingeschränkt und mit allen Nutzungs- und Veröffentlichungsrechten versehen bei jobwalk verbleibt. Jede andere Nutzung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch jobwalk. Die kommerzielle Verwendung der Informationen ist unzulässig. Dies gilt auch für Zugangsberechtigungen (z.B. Passwörter oder Schlüssel).
<strong>6. Absage und Änderung von Veranstaltungen</strong>
6.1. jobwalk behält sich das Recht vor eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen bis spätestens eine Woche vor Beginn abzusagen oder an einen anderen Ort zu verlegen. Bei Absagen von Veranstaltungen, Terminverschiebungen und Veränderung des Veranstaltungsortes kann jobwalk keinen Ersatz für entstandene Aufwendungen leisten.
6.2. Ein Wechsel des Veranstaltungstermins, des Veranstaltungsortes sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf oder Änderungen und Aktualisierungen der Inhalte berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts.
6.3 Fällt eine Veranstaltung kurzfristig durch höhere Gewalt, Krankheit oder Unfall der verantwortlichen Veranstaltenden, zu geringe Teilnehmerzahl oder sonstige Umstände aus, die jobwalk nicht zu vertreten hat, so wird unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen eine Ersatzveranstaltung zu einem von jobwalk festgelegtem Zeitpunkt durchgeführt. jobwalk wird alle Teilnehmer schnellstmöglich benachrichtigen.
Bei einer endgültigen Absage der Veranstaltung werden die Teilnehmergebühren, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen, zurückerstattet.
6.4 Ergibt sich Gründen der Organisation und des Ablaufs der Veranstaltung die Notwendigkeit gebuchte Standplätze an einen anderen Ort zu verlegen, hat der Aussteller das Recht auf einen vergleichbaren (Größe und offene Seiten) Standplatz. Kann der Veranstalter dem Aussteller keinen vergleichbaren Standplatz anbieten, so hat der Aussteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Es liegt im Entscheidungsrahmen des Veranstalters Veränderungen vorzunehmen, um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf sicherzustellen.
<strong>7. Kündigung / Vertragsauflösung</strong>
7.1. Bei Teilnahmestornierung bis zu drei Kalendermonate vor Beginn der Veranstaltung sind Null (0) Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Teilnahmestornierung zwischen drei Kalendermonaten und sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 60 Prozent der Teilnahmegebühr an. Bei Teilnahmestornierung nach sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt die volle Teilnahmegebühr (100 Prozent) an. Jede Stornierung bedarf der Schriftform. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend.
7.2. Kommt der Kunde einer seiner Verpflichtungen zur Bezahlung nicht nach, kann jobwalk ohne jegliche Verpflichtung einseitig vom Vertrag zurücktreten. Ist der Kunde mit mehr als zwei Ratenzahlungen im Rückstand, ist jobwalk berechtigt sofort den gesamten Restpreis zzgl. Verzugszinsen einzufordern. Bei Rechnungsverzug ist die Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.Im Falle einer einseitigen Vertragsauflösung durch jobwalk müssen allfällig bereits geleistete Lieferungen von jobwalk vollumfänglich entgolten werden.
<strong>8. Ausschluss von der Teilnahme</strong>
Der jobwalk ist eine weltoffene, unpolitische, tolerante und interkulturelle Veranstaltung. Die Äußerung von politischen, intoleranten, rassistischen oder diskriminierenden Botschaften in Wort, Bild oder Schrift (oder jeglichen anderen Form) ist untersagt kann zum sofortigen Ausschluß des Teilnehmers von der Veranstaltung führen. Der betroffene Teilnehmer hat keinerlei Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bei Zuwiderhandlungen kann jobwalk umgehend sein Hausrecht ausüben und den Teilnehmer zum sofortigen Verlassen der Veranstaltung auffordern. Dieser Aufforderung ist umgehend und vollumfänglich Folge zu leisten.
jobwalk ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 7), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. jobwalk ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen, wenn einzelne oder mehrere Teilnehmer trotz Aufforderungen den Anweisungen des Personals von jobwalk nicht Folge leisten, oder das Personal den Eindruck hat, dass einzelne oder mehrere Teilnehmer offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungspreises.
<strong>9. Haftung</strong>
9.1. Sämtliche Abläufe der Veranstaltung werden von qualifizierten Mitarbeitern nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen geplant. jobwalk haftet jedoch nicht für Umstände, die sich durch nicht absehbare Ereignisse während der Veranstaltung ergeben.
9.2. jobwalk haftet nicht für Schäden, die den Kunden und Teilnehmern im Zusammenhang mit der Planung und der Durchführung von Veranstaltungen oder koordinativen Maßnahmen entstehen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingende Haftung besteht. jobwalk haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge. Eine Haftung gegenüber den Teilnehmern und Kunden für etwaige durch Schiebung, Ausfall oder Verlegung entstehende Schäden sind ausgeschlossen.
<strong>10. Datenerfassung und ‑schutz:</strong>
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Planungs- und Veranstaltungsdurchführung sowie der Zusendung von Informationen durch jobwalk einverstanden. Die Adressdaten können an die Kooperationpartner übermittelt werden. Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Die abgebildeten Personen sind als Bestandteil der Veranstaltung zu sehen. Es besteht kein Recht am eigenen Bild oder die Möglichkeit, die Veröffentlichung der Inhalte zu beschränken.
<strong>11. Anwendbares Recht</strong>
Die Rechtsbeziehungen zwischen jobwalk und dem Kunden unterliegen unabhängig von der Durchführung der Leistungen dem Deutschen Recht.
<strong>12. Gerichtsstand</strong>
Der Gerichtsstand ist Fürth.
<strong>13. Salvatorische Klausel</strong>
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.